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Die BürgerInneninitiative “Linz braucht keine Stadtwache” ruft auf zur symbolischen Protest- und Infoaktion am Donnerstag, 15.9. ab 13:00 Uhr bis ca. 13:45 Uhr vor dem alten Rathaus, Linz.
Am 15.9. wird im Linzer Gemeinderat über einen Antrag von Grüne und KPÖ abgestimmt, der die Abschaffung der Stadtwache vorsieht. Die BürgerInneninitiative hat diesen Antrag initiert. Die Wortmeldungen der Stadtwache-Betreiber- und BefürworterInnen im Vorfeld der Gemeinderatssitzung haben uns in unserer Kritik nur bestätigt: Entweder die Stadtwache wird zur Bürgerservice-Einrichtung verharmlost oder es werden gleich weitere, zusätzliche “Law and Order”-Aufgaben für die Stadtwache gefordert. So oder so, die Stadtwache kostet zu viel Geld und ist das gefährliche Produkt rechter Sicherheits- und Ordnungsfantasien.
Am 15.9. wollen wir vor der Gemeinderatssitzung daher noch einmal auf unser Anliegen aufmerksam machen und die GemeinderätInnen (vor allem die der SP) von einer Ja-Stimme überzeugen. Bitte die Aktion mit einer Teilnahme unterstützen.
Antrag “O”: „Auflösung Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH“
O – JA!
Für die Gemeinderatssitzung am 15. September 2011 haben Grüne und KPÖ auf Betreiben der BürgerInneninitiative “Linz braucht keine Stadtwache” einen gemeinsamen Antrag für die Auflösung der Linzer Stadtwache eingebracht. Der Wortlaut des Antrages:
Im September vorigen Jahres haben 18 MitarbeiterInnen der „Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH“ ihren Dienst auf der Straße begonnen. Sie sollten für mehr Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Linz sorgen und das subjektive Sicherheitsgefühl heben.
Für die Antrag stellenden Parteien war von Beginn an nicht nachvollziehbar, warum eine so sichere Stadt wie Linz einen Ordnungsdienst (vulgo Stadtwache) benötigt.
So stellt die „Kriminologische Sicherheitsanalyse Linz 2007“ des Zentrums für Rechtspsychologie und Kriminologie der Uni Linz fest: „Im Städtevergleich verfügt Linz über ein hohes Sicherheitsgefühl und eine geringe Kriminalitätsfurcht“
Auch die damalige Innenministerin Maria Fekter (VP) bescheinigte Linz, die sicherste Landeshauptstadt Österreichs zu sein.
Wir sehen uns ein Jahr nach Einführung des Ordnungsdienstes in unserer Kritik bestätigt: Die Stadt Linz braucht nicht ein Kontrollorgan wie den Ordnungsdienst. Auftauchenden Unsicherheiten und Konflikten ist durch kreative Konflikt- und Stadtteilarbeit zu begegnen.
Antrag gem. §12 Abs.1 StL. 1992:
Der Gemeinderat beschließe daher:
„1. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz wird – so rasch wie möglich – aufgelöst.
2. Für die MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes der Stadt Linz wird ein Sozialplan erstellt.
3. Die frei werdenden Mittel werden zur Verstärkung von Streetwork und Stadtteilarbeit verwendet.“
Zu ein Jahr Stadtwache gab die BürgerInneninitiative am 29.8.2011 eine Pressekonferenz. Hier die Resonanz in den Medien:
29.08.2011 – Life Radio – Linzer Stadtwache gefährlich und sinnlos?
29.08.2011 – ooe.kpoe.at – BürgerInneninitiative bekräftigt Ablehnung der Stadtwache
30.08.2011 – Zeitung Österreich – Rüffel für die Stadtwache
30.08.2011 – OÖN – Grüne wollen Linzer Stadtwache auflösen
30.08.2011 – OÖN – „Das Sicherheitsgefühl ist gestiegen“
30.08.2011 – Radio FRO – Ein Jahr Stadtwache aus kritischer Sicht: Ein Interview mit Michael Schmida
30.08.2011 – ooe.orf.at – Grüne und KPÖ gegen Linzer Ordnungsdienst
31.08.2011 – Tips – Weiter Wirbel um Stadtwache
31.08.2011 – LT1 TV – 1 Jahr Linzer Stadtwache: Parallelpolizei oder Ordnungshüter?
31.08.2011 – Linzer Rundschau – Grüne und KPÖ gegen Stadtwache
Das Bettelverbot und die Stadtwache
Die Kompetenzen der Stadtwache gehen eigentlich nicht über jene „normaler“ BürgerInnen hinaus. Sie dürfen ermahnen, anzeigen und bei einer Straftat ertappte Personen festhalten. Das Bettelverbot schafft aber eine neue Situation. Seit Juli 2011 ist „organisiertes“ und „aufdringliches“ Betteln in OÖ verboten. Die Stadtwache exekutiert dieses Gesetz. Für diesen einen Aufgabenbereich erweitern sich die Befugnisse des Ordnungsdienstes gravierend.
Grundsätzlich darf die Stadtwache in Fällen von „organisierter“ oder „aufdringlicher“ Bettelei nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz:
- Anhalten zur Feststellung der Identität einer Person
- Ermahnungen aussprechen
- Geld und Gegenstände beschlagnahmen
- Festnehmen
Diese auf den ersten Blick umfassenden Befugnisse dürfen von den MitarbeiterInnen der Stadtwache jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden:
Ermahnungen können nur ausgesprochen werden, wenn eine geringfügige Verwaltungsübertretung bereits begangen wurde und die Ermahnung erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
Beschlagnahme ist nur bei „Gefahr im Verzug“ und nur bei Gegenständen zulässig, für die gesetzlich der „Verfall“ als Strafe vorgesehen ist, also Geld und Gegenstände, die durch unerlaubte Bettelei erworben wurden. „Gefahr im Verzug“ ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist. Oder wenn verhindert werden soll, dass Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, dem Zugriff der Behörde entzogen werden sollen. Wenn überhaupt dürfen also nur das erbettelte Geld oder erbettelte Gegenstände beschlagnahmt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen.
Eine Festnahme durch die Stadtwache ist nur dann zulässig, wenn
- die Polizei nicht rasch genug einschreiten kann
- jemand auf frischer Tat ertappt wird und unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist
- wenn der Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen sucht oder trotz Abmahnung einfach mit der strafbaren Handlung weitermacht
Wer sich also ausweisen kann oder nach Abmahnung das „aufdringliche Betteln“ einstellt, kann nicht festgenommen werden.
Organstrafverfügungen darf die Stadtwache nicht ausstellen, da diese im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion (wie in Linz der Fall) nur von dieser selbst verhängt werden dürfen.
Ein Einschreiten im Rahmen des Bettelverbots bringt aber auch Pflichten mit sich:
- Bedienstete des Ordnungsdienstes müssen Dienstabzeichen und Dienstausweis mit sich führen und auf Verlangen vorweisen. Ein Register mit Name, Dienstnummer, Dienstantrittsdatum und Befugnissen liegt beim Magistrat auf und ist für alle BürgerInnen einsehbar.
Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen der Stadtwache bei der Durchsetzung des Bettelverbots zu BeamtInnen im Sinne des Strafgesetzbuches. So gilt eine Körperverletzung an ihnen automatisch als „schwere Körperverletzung“. Sie unterliegen aber auch der Amtsverschwiegenheit und können wegen Amtsmissbrauch oder Geschenkannahme belangt werden. Außerdem sind sie verpflichtet das OÖ Antidiskriminierungsgesetz einzuhalten. Jedes diskriminierende Verhalten bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung wie z.B. abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Gesten usw. sind von Seiten des Ordnungsdienstes zu unterlassen. Ansonsten kann gerichtlich auf Schadenersatz geklagt werden.
All diese Rechte und Pflichten gelten aber ausschließlich bei einem Einschreiten nach dem Bettelverbot, bei allen anderen Aufgaben haben die Bediensteten der Stadtwache nicht mehr Kompetenzen als „normale“ BürgerInnen auch.
Dieser Text wurde von Giro und Christopher Frank geschrieben.
Wieder einmal erreichte mich eine E-Mail eines besorgten Bürgers, diesmal hatte Johann L.* von einem tragischen Zwischenfall zu berichten:
Betreff: Anpöbler (angesoffene Sandler)
Ich wartete ca.15m.entfernt von diesen Gesindel auf meine Frau. Plözlich schreit mich einer an, tituliert mich als Volltrottel und verweist mich vom Park. Ich wollte meine Gesundheit nicht riskieren und verlies den Park. Ich hoffe, daß in Zukunft dort Ordnung gemacht wird, denn zum Spazierengehen auf der Landstrasse ist mir diese Einrichtung zu teuer.
Eurer Steuerzahler.
Da ich auf das erste Mail nicht umgehend reagiert habe, flatterte ein paar Tage später eine freundliche Erinnerung herein:
Betreff: Sandler (angesoffen) mit Hund
Ich habe daraufhin ein E-Mail gschrieben und meine pers. Daten angegeben. Meine Frage ist, werden die Beschwerden überhaupt gelesen,oder wollen sie uns verarschen,denn ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten.
Nun aber flugs eine Antwort verfasst!
Betreff: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund
Sehr geehrter Herr L.,
danke für ihre Meldung! Da es uns leider aufgrund ihrer Personenbeschreibung (“angesoffene Sandler”) nicht möglich war, die richtige Person aufzufinden, möchten wir Sie bitten uns eine Liste der Namen aller in Linz lebenden “angesoffenen Sandler” zu schicken. Wir werden unser Personal dann sofort ausschicken um alle ihnen ungenehme Personen zu verhaften und hoffentlich bis ans Ende der Tage in unsere Kerker in der ehemaligen Touristen-Information in Urfahr zu verbannen. Wenn es Ihnen genehm ist, könnten wir diese dann tageweise an unserem Pranger anbinden um ihnen so eine Möglichkeit zur persönlichen Rache zu geben.
Da der Rechtsstaat uns aber ein großes Anliegen ist, denn Recht muss Recht sein, müssen wir auch die andere Seite prüfen. Könnten Sie bitte in sich gehen und sich überlegen, warum diese “angesoffenen Sandler” Sie als “Volltrottel” tituliert haben könnten? Jeder Hinweis zählt!
Danke,
ihre Stadtwache
Freudig auf eine reflektierte Antwort wartend, werde ich ein paar Tage später von einem eher harschen E-Mail überrascht:
Betreff: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund
Wie ich mir gedacht habe, doch eine Verarschung der Steuerzahler, denn diesen Stehsatz können sie sich irgendwo hinschieben.
Zu ihrer Information: Diese Sandler sind jeden Tag am Hessenplatz anzutreffen,nur traut sich keiner hin. Eine Frechheit ist es, mir bei dieser Angelegenheit die Schuld zuzuschieben. Abschliessend überlege ich eine Beschwerde beim Stadtrat Wimmer mit dieser Antwort.
Husa, eine Beschwerde bei Stadtrat Deltef Wimmer? Wo ich mir doch solche Mühe gebe? Dann müssen wir wohl unseren Service noch verbessern!
Betreff: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund
Sehr geehrter Herr L.,
es liegt uns fern, Ihnen irgendeine Schuld zuzuschieben! Wir wissen, dass Sie genau so wie wir das gesellschaftliche Problem obdachloser Menschen erkannt haben und dieses im Sinne einer solidarischen Gesellschaft lösen möchten. Die beste Möglichkeit kurzfristig den “Sandlern” in Linz zu helfen – natürlich neben der Revolution gegen das kapitalistische System, an der Sie sicher begeistert teilnehmen werden – ist, den Verein Arge für Obdachlose zu unterstützen: http://www.arge-obdachlose.at/
Wir haben uns die Freiheit genommen in Zusammenarbeit mit dem Meldeamt eine Spende in Höhe von 100 € für den Verein von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Danke für ihre Unterstützung!
Bitte halten Sie weiter so wachsam Ausschau nach sozialen Ungerechtigkeiten, wir freuen uns über jede/n engagierte/n BürgerIn wie Sie!
Mit besten Grüßen,
Stadtwache Linz
Frohen Mutes freue ich mich, die tägliche gute Tat vollbracht zu haben. Und kurz darauf leuchtet die Inbox schon wieder auf:
Betreff: Re: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund
Lassen sie ja mein Konto in Ruhe, dieses Schreiben ist eine einzige Frechheit.
Da ich offensichtlich verkannt werde und dadurch die Sinnlosigkeit(wenn man sich beschwert) für den österreichischen Steuerzahler eingesehen habe, bitte ich von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen.
Oha, eine unvorhergesehene Wendung. Wer nicht damit leben kann, dass ihm gutes getan wird, der hat es auch nicht verdient:
Betreff: Re: Re: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund
Sehr geehrter Herr L.,
es tut uns aufrichtig leid Sie verkannt zu haben. Im Namen der österreichischen SteuerzahlerInnen schlagen wir Ihnen vor, in Zukunft von weiteren Schreiben an uns und alle anderen Behörden Abstand zu nehmen. Auch würden wir Sie bitten, keine Leserbriefe zu schreiben, erstens nicht über diese Konversation und zweitens schon gar nicht an die Krone oder die Oberösterreichischen Nachrichten.
Mit den höflichsten Grüßen,
Stadtwache Linz
Ich bin gespannt und abonniere schon mal Krone und OÖN in freudiger Erwartung scharfer Leserbriefe.
– Karl Klar (http://www.karlklar.at)
*: Name der Redaktion bekannt.

