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Das Bettelverbot und die Stadtwache

Die Kompetenzen der Stadtwache gehen eigentlich nicht über jene „normaler“ BürgerInnen hinaus. Sie dürfen ermahnen, anzeigen und bei einer Straftat ertappte Personen festhalten. Das Bettelverbot schafft aber eine neue Situation. Seit Juli 2011 ist „organisiertes“ und „aufdringliches“ Betteln in OÖ verboten. Die Stadtwache exekutiert dieses Gesetz. Für diesen einen Aufgabenbereich erweitern sich die Befugnisse des Ordnungsdienstes gravierend.

Grundsätzlich darf die Stadtwache in Fällen von „organisierter“ oder „aufdringlicher“ Bettelei nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz:

  • Anhalten zur Feststellung der Identität einer Person
  • Ermahnungen aussprechen
  • Geld und Gegenstände beschlagnahmen
  • Festnehmen

Diese auf den ersten Blick umfassenden Befugnisse dürfen von den MitarbeiterInnen der Stadtwache jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden:

Ermahnungen können nur ausgesprochen werden, wenn eine geringfügige Verwaltungsübertretung bereits begangen wurde und die Ermahnung erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

Beschlagnahme ist nur bei „Gefahr im Verzug“ und nur bei Gegenständen zulässig, für die gesetzlich der „Verfall“ als Strafe vorgesehen ist, also Geld und Gegenstände, die durch unerlaubte Bettelei erworben wurden. „Gefahr im Verzug“ ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist. Oder wenn verhindert werden soll, dass Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, dem Zugriff der Behörde entzogen werden sollen. Wenn überhaupt dürfen also nur das erbettelte Geld oder erbettelte Gegenstände beschlagnahmt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen.

Eine Festnahme durch die Stadtwache ist nur dann zulässig, wenn

  • die Polizei nicht rasch genug einschreiten kann
  • jemand auf frischer Tat ertappt wird und unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist
  • wenn der Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen sucht oder trotz Abmahnung einfach mit der strafbaren Handlung weitermacht

Wer sich also ausweisen kann oder nach Abmahnung das „aufdringliche Betteln“ einstellt, kann nicht festgenommen werden.

Organstrafverfügungen darf die Stadtwache nicht ausstellen, da diese im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion (wie in Linz der Fall) nur von dieser selbst verhängt werden dürfen.

Ein Einschreiten im Rahmen des Bettelverbots bringt aber auch Pflichten mit sich:

  • Bedienstete des Ordnungsdienstes müssen Dienstabzeichen und Dienstausweis mit sich führen und auf Verlangen vorweisen. Ein Register mit Name, Dienstnummer, Dienstantrittsdatum und Befugnissen liegt beim Magistrat auf und ist für alle BürgerInnen einsehbar.

Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen der Stadtwache bei der Durchsetzung des Bettelverbots zu BeamtInnen im Sinne des Strafgesetzbuches. So gilt eine Körperverletzung an ihnen automatisch als „schwere Körperverletzung“. Sie unterliegen aber auch der Amtsverschwiegenheit und können wegen Amtsmissbrauch oder Geschenkannahme belangt werden. Außerdem sind sie verpflichtet das OÖ Antidiskriminierungsgesetz einzuhalten. Jedes diskriminierende Verhalten bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung wie z.B. abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Gesten usw. sind von Seiten des Ordnungsdienstes zu unterlassen. Ansonsten kann gerichtlich auf Schadenersatz geklagt werden.

All diese Rechte und Pflichten gelten aber ausschließlich bei einem Einschreiten nach dem Bettelverbot, bei allen anderen Aufgaben haben die Bediensteten der Stadtwache nicht mehr Kompetenzen als „normale“ BürgerInnen auch.

Dieser Text wurde von Giro und Christopher Frank geschrieben.

Aug 23rd, 2011 | Filed under Allgemein

Kommenden Donnerstag soll im Linzer Gemeinderat die Aufstockung der Stadtwache auf 30 Personen beschlossen werden. Zudem wird ein Fraktionsantrag der ÖVP eine Bewaffnung der Stadtwache mit Pfefferspray fordern.

Wir lehnen beide Vorhaben entschieden ab“, meint Michael Schmida, ein Sprecher der BürgerInneninitiative “Linz braucht keine Stadtwache”.

“Unsere Warnungen im Vorfeld der Stadtwache-Einführung haben sich leider hundertprozentig bestätigt. Dieses Organ ist das Spielzeug einer einseitigen Law-and-Order-Politik. Mit der Stadtwache wird nur an der Spirale der Repression, Kontrolle und Überwachung gedreht. Damit löst man aber keine Probleme, sondern schafft eher welche.”

Die Aufstockung des kommunalen Aufsichtsorgan wird der Stadt zusätzliches Geld kosten – circa 300.000 Euro(!) - in Zeiten einer städtischen Finanzkrise mehr als fragwürdig. Und die Scharfmacher und Verunsicherer verlangen ununterbrochen mehr Befugnisse und Ausrüstung für die Stadtwache, die einem solche Organ nicht zusteht und eine gefährliche Entwicklung darstellt. So ist Rechtsaußen-”Sicherheits”-Stadtrat Wimmer (FPÖ) bereits mit der Ankündigung vorgeprescht, die Stadtwache werde in Linz das Bettelverbot überwachen und weitreichende Befugnisse bekommen. Die ÖVP versucht in diesem Diskurs die FPÖ noch rechts zu überholen und stellt dementsprechende Anträge im Linzer Gemeinderat.

Was anfänglich unbedenklich erschien und klein anfing, soll zur städtischen Ersatzpolizei aufgebaut werden. Eine Entwicklung die von der SPÖ immer bestritten wurde. “Wir fordern von der SPÖ endlich eine eindeutige Positionierung. Im Grunde sind die SozialdemokratInnen in der Frage der so genannten ‘inneren Sicherheit’ letztendlich immer umgefallen. Die Linzer SPÖ lässt sich von den rechten Parteien vor sich hertreiben, statt endlich auf die Bremse zu steigen.” meint Schmida abschließend.

Mai 17th, 2011 | Filed under Allgemein, Law-and-Order

Nun haben sich die Grünen OÖ doch noch durchgerungen eine Verfassungsklage der Landes-SPÖ zur Novelle des Oö. Polizeistrafgesetzes (Bettelverbot) zu unterstützen. Die BürgerInneninitiative “Linz braucht keine Stadtwache” begrüßt diesen Entschluss. Hätte es im oö. Landtag keine Zustimmung für die Verfassungsklage gegeben, hätte die BürgerInneninitiative mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisation – wie angekündigt (Stadtwache betreibt Kampf gegen die Armen!) – Beschwerde eingebracht.

Das sogenannte “Bettelverbotsgesetz” in Oberösterreich sieht unter anderem auch vor, dass Gemeinden – wie bei der Parkraumbewirtschaftung (!) – Aufsichtsorgane bestellen können, welche dann dafür sorgen, dass die Gemeinden “bettelfrei” bleiben. Das auf die Linzer Stadtwache diesbezüglich zugeschnittene Gesetz gibt den Aufsichtsorganen weitreichende Kompetenzen, wie etwa wegweisen, strafen oder festnehmen. Diese und andere äußerst problematische Bestimmungen des Gesetzes müssen nun vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden. Auch in anderen Bundesländern (Salzburg, Steiermark, Wien) sind ähnliche Landesgesetze beim Verfassungsgerichtshof anhängig.

Wir hoffen, dass damit ein menschen- und verfassungsrechtlich bedenkliches Vorhaben juristisch zum Fall gebracht wird. Die Ausweitung der Befugnisse der Linzer Stadtwache könnte jedoch auch leicht durch eine politische Entscheidung im Linzer Gemeinderat verhindert werden: Wir fordern die Linzer SPÖ auf, einer Regelung zuzustimmen, die eine Überwachung des Bettelverbots durch die Stadtwache ausdrücklich untersagt.

Eine Kompetenzausweitung der Stadtwache durch das Bettelverbotsgesetz ist gefährlich und darf auf keinen Fall kommen!

Mai 6th, 2011 | Filed under Allgemein, Law-and-Order

BürgerInneninitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ zur geplanten Aufstockung der Stadtwache
Mit Bestürzung haben wir davon erfahren, dass der Sicherheitsausschuss der Stadt Linz mit Stimmen der SP, VP und FP die Aufstockung der Stadtwache (Ordnungsdienst der Stadt Linz) beschlossen hat. Wenn Finanzausschuss und Gemeinderat noch zustimmen, patroullieren im Herbst somit 30 Stadtwache-Bedienstete auf den Straßen von Linz.

Wir sind bestürzt, weil:
1. Die Stadtwache in den ersten sieben Monaten ihres Bestehens den BürgerInnen dieser Stadt keinen wirklichen Nutzen sondern nur Kosten gebracht hat.

2. Bereits bis dato Vorfälle bekannt sind, bei denen MitarbeiterInnen der Stadtwache ihre Kompetenzen überschritten haben oder sich ungebührlich gegen PassantInnen verhalten haben.

3. Eine rechte „Law&Order“-Politik, welche die Menschen in dieser Stadt verunsichert, spaltet und zum Teil vertreibt, nicht nur fortgesetzt, sondern sogar noch ausgeweitet wird.

4. Die Linzer SP zum wiederholten Mal aus machtpolitischem Kalkül dieser Politik zustimmt, statt endlich ein klares Zeichen gegen die Verhetzung und Verunsicherung der rechten Stadtparteien zu setzen.

5. Womöglich mit der Aufstockung auch eine Kompetenzausweitung kommt und 30 unqualifizierte Stadtwache-Bedienstete BettlerInnen wegweisen, strafen und festnehmen dürfen.

Mit der Aufstockung wird die Stadtwache den BürgerInnen annähernd 1,3 Millionen Euro im Jahr kosten. Während in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, öffentlicher Verkehr, etc. aufgrund der angespannten Finanzsituation Kostenbremsen eingezogen werden und zunehmend gespart werden muss, leistet sich die Stadt Linz großzügig ein politisch bedenkliches und einseitiges Projekt.

Wie kann die Stadt, die in einer veritablen Schuldenkrise steckt, weitere Millionen in die sinnlose Stadtwache stecken? Jeder Euro in die Stadtwache ist ein Euro zuviel! Wir fordern daher die zuständigen Mitglieder des Finanzausschusses auf, schon allein aufgrund der angespannten Finanzen der Stadt, gegen die Aufstockung zu stimmen.

Apr 12th, 2011 | Filed under Allgemein, Law-and-Order

Wenige Tage nachdem das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010“ zu Ende gegangen ist, zeigt die oberösterreichische Landespolitik, was sie unter Armutsbekämpfung versteht: die Vertreibung der Armen aus dem Stadtbild.

Mit einem Bettelverbot, wie es vom oberösterreichischen Landtag beschlossen werden soll, wird die Bekämpfung und Säuberung von Armen aus dem öffentlichen Raum zum Gesetz gemacht. Ein solches Gesetz stellt eine Menschenrechtsverletzung nach Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Sollte es daher in Kraft treten, überlegen wir den Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Daneben lehnen wir strikt eine Kompetenzausweitung und Kontrolle des “Bettelverbots” durch die Linzer Stadtwache ab. Die Stadtwache ist nicht nur eine Geldverschwendung, sie wird immer mehr zur Bedrohung für Menschen, deren einziges “Verbrechen” es ist, in Armut zu leben. Armut nicht sehen zu wollen kann rechtlich jedoch nicht geschützt sein!

Bereits vor Einführung dieser Truppe warnte die BürgerInneninitiative vor der jetzt eintretenden Entwicklung. Die Law&Order-Fraktion um FPÖ, ÖVP und auch SPÖ gibt sich nicht mit den einmal beschlossenen rechtlichen Möglichkeiten und personellen Ressourcen zufrieden, sondern arbeitet an ihrer schleichenden Ausweitung. „Sicherheit“ im Verständnis der herrschenden Politik besteht im Schutz der „ordentlichen Bürger“ vor der Belästigung durch gesellschaftliche Realitäten. Die Stadtwache kann keine Probleme lösen, sie kann sie nur verdrängen und verschärfen.

Daher: Wir fordern einmal mehr die sofortige Auflösung der Stadtwache!

Jan 20th, 2011 | Filed under Allgemein, Law-and-Order