Detektive überwachen die Überwacher – ein Kommentar

Laut einem Zeitungsbericht in den Oberösterreichischen Nachrichten haben Detektive im Auftrag der Geschäftsleitung die Stadtwache-MitarbeiterInnen observiert.

Was soll man davon halten? Da observiert ein Arbeitgeber seine eigenen MitarbeiterInnen. Ein nicht gerade feiner Zug. Aber das passiert leider viel zu oft in der Arbeitswelt und passt insbesondere in die Logik dieser Einrichtung – nämlich auch die Kontrollierenden zu kontrollieren. Wenn im Bericht der OÖN aber unterschwellig die Botschaft mitschwingt, die fehlende Einsatzbereitschaft hänge mit den fehlenden Kompetenzen der StadtwächterInnen zusammen, dann ist das genau die falsche Botschaft!
Die BürgerInneninitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ hat schon vor über einem Jahr – im Zuge eines Gemeinderatsantrags für die Auflösung der Stadtwache – eine Weiteranstellung der MitarbeiterInnen in sinnvollen und fairen Jobs gefordert. Es gäbe genug vernünftige und gesellschaftlich wertvolle Arbeit in dieser Stadt zu machen. Das Überwachen, Nachschnüffeln und Drangsalieren gehört da sicher nicht dazu. Eine populistische, einseitige Politik hat vor allem für sich selbst ein Law-and-Order-Organ geschaffen. Die dort Eingesetzten müssen einer sinnlosen Tätigkeit nachgehen, nur weil sich rechtsrechte Politiker in ihrer Sicherheitshysterie nichts mehr wünschen als patroullierende Uniformierte die für „Sauberkeit und Ordung“ sorgen. Der beste Beitrag für diese Stadt ist das Ende der Stadtwache! Nicht nur für die BürgerInnen, sondern auch für die Beschäftigten der Stadtwache.

Neue Apps rund um die Stadtwache

Zwei neue interaktive Internet-Anwendungen mit Stadtwache-Bezug

Das erste App nennt sich Schau auf Linz und ist eine Entwicklung der IKT-Linz, also der Stadt Linz. Mit diesem Internet-Angebot (Mobile und Web) können Bürgerinnen und Bürger Probleme, Mängel und Verbesserungsvorschläge bezüglich der Infrastruktur in der Stadt Linz online melden.
Es gibt bereits auch eine Meldung zur Stadtwache: Ungerechtfertige „Amtshandlung“ Die RedakteurInnen von „Schau auf Linz“ sind zwar der Meinung, dass es sich bei dieser Meldung um kein Infrastrukturproblem handelt, es schadet aber sicher nicht neben der Bürgerservice-Hotline (Telefon +43 732 7070) auch dieses städtische Angebot zu nutzen, um beobachtete Fälle mit der Stadtwache zu melden!

Mobile-App: Überwacht die ÜberwacherDas zweite Angebot im Netz STaWaWa – Stadtwachewache hat bereits ein größeres mediales Echo gefunden. (z.B. Bericht im Standard-online) Mit dieser Smartphone-Anwendung können Stadtwache-Sichtungen inklusive Kommentare eingetragen werden, um im späteren Verlauf einen genaueren Aktionsradius des Ordnungsdienstes erstellen zu können. Anhand des tatsächlichen Aktionsradius – beziehungsweise den tatsächlich auftretenden “Einsätzen” der Stadtwache – soll beurteilt werden, wie sinnvoll diese Linzer Einrichtung generell ist, und ob die jählichen Ausgaben für das Organ gerechtfertigt sind.

Und natürlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit unsere Meldestelle zur Dokumentation von Problemen mit der Stadtwache zu nutzen! Nicht zuletzt durch unsere und andere Initiativen, die die Stadtwache kritisch begleiten, gibt es eine große Sensibilität der Linzer Bevölkerung mit den städtischen ÜberwacherInnen. Damit konnten bislang die Bestrebungen des dafür politisch verantwortlichen FPÖ-Stadtrates Detlef Wimmer eingebremst und Übergriffe durch die „Sheriffs“ im größeren Stil verhindert werden.

„Linz soll gefährlicher sein als Chicago“

Interview im Online-Standard

Seit gut zwei Jahren gehört der Linzer Ordnungsdienst zum Stadtbild der oberösterreichischen Landeshauptstadt. Die mit Handys und Kameras ausgestatteten Frauen und Männer sollen laut Informationsfolder auf Straßen und öffentlichen Anlagen für „Sauberkeit“ und eine „bessere Lebensqualität“ sorgen.

Die Stadtwache steht unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ), geleitet wird sie vom Stadtrat für Sicherheit und Ordnung, Detlef Wimmer (FPÖ). Seit ihrem Entstehen ruft sie auch Kritiker wie Michael Schmida auf den Plan. Die von ihm und anderen Gegnern der Wache Anfang 2010 gegründete Bürgerinitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ spricht sich gegen einen Ordnungsdienst aus. Im Gespräch mit daStandard.at erklärt er die Hintergründe seiner Ablehnung.

Das ganze Interview

Stadtwache im Linzider

Die Linzer Stadtillustrierte „l)inzider“ ist bislang vor allem durch überdurchschnittliche
Präsenz der lokalen FPÖ-Spitze und regelmäßige Promotion der Linzer Stadtwache
aufgefallen. Umso erstaunlicher, dass der Ordnungsdienst in der Rubrik „Briefe an die
Stadt Linz“ der aktuellen Ausgabe gar nicht gut wegkommt. Der Bericht ist so amüsant,
dass wir uns die Mühe gemacht haben, sie für diesen Blog abzutippen.

— Originaltextservice —

Nur Bolt ist schneller…
Langsam, aber sicher muss man sich fragen, wie lange die skurrile
Geldverbrennungsaktion namens „Stadtwache“ noch ihrem seltsamen Treiben nachgehen
soll. Der l)inzider wurde kürzlich unfreiwilliger Zeuge zweier ziemlich ulkiger
„Amtshandlungen“.

Fall I: Zwei (man möchte fast sagen ausnahmsweise) nicht übergewichtige Stadtwächter
wollen nach einem lächerlich anmutenden 50 Meter-Sprint einen älteren Herren „stellen“,
der es wagte, sein kleines Hündchen auf dem Weg vom Auto zur Haustüre (ca. zehn
Meter) nicht anzuleinen. Leider war der Sprint der City-Hilfspolizei hintenraus nicht flott
genug und die Haustüre fiel den Freizeit-Usain-Bolts vor der Nase zu. Das emsige Klopfen
der beiden Alltagshelden wurde von Hund & Herrl nicht mal ignoriert, die Stadtwächterei
musste erfolglos von dannen ziehen.

Fall II: Ein Musikertrio, das am Hauptplatz entlang der Schanigärten zog (ohne diese
jedoch zu betreten), fand die Missgunst zweier junger Stadtwächter. In bester
Polizeimanier wurden die Musiker gestellt und grimmigst beamtshandelt. Während der
eine just den kleinsten der drei Musiker barsch anblaffte, hantierte der andere hektisch am
Handy herum. Am Ende musste man die (zweifelsohne grundsubversiven) Musiker aber
ohne das Aufspüren eines Schwerverbrechens ziehen lassen.

— Originaltextservice —

l)inzider Ausgabe 20, September 2012, S. 06

Das PDF der Ausgabe ist hier online zu sehen: http://www.linzider.at/index.php?
option=com_flippingbook&view=book&id=22%3Alinzider-nummer-20&catid=1%3Adefaultcategory&
Itemid=126

Stadtwache Linz schikaniert Bettler – und die Polizei spielt mit!

Nachtrag zum Bettelverbot und der Bestätigung durch den VfGH: Die Zeitung der KUPF OÖ berichtet in der Rubrik „Gnackwatschn“ über einen skandalösen Zwischenfall in Linz:

Am 10. Juli wurden zwei rumänische Jugendliche am Linzer Schillerplatz von der Stadtwache angehalten. Der eine, Mihai, 14 Jahre alt und der andere, Bobi, gerade einmal 18. Ihr Vergehen: Sie haben gebettelt. Nicht aggressiv, sondern ruhig und höflich. Da Mihai aber minderjährig ist, wurde dem 18-jähigen Bobi vorgeworfen, beim Betteln „eine unmündige Person mitgeführt“ zu haben. Etwas, das nach der Bettelverordnung des Landes Oberösterreich (angeblich) verboten ist.
Die „Organe des Ordnungsdienstes“ nahmen den beiden Jugendlichen ihre Barschaft ab und tätigten einen Anruf bei der Bundespolizeidirektion. Diese verfasste nach den Angaben der Stadtwächter (ohne eigene Prüfung) eine Strafverfügung und schickte einen Beamten damit los, um sie dem straffällig gewordenen 18-jährigen auszuhändigen. 100 Euro oder 48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Dass Bobi kein Wort Deutsch spricht und gar nicht weiß wie ihm geschieht, stört nicht.
Der ganze Ablauf dauerte nicht länger als 40 Minuten. Sehr effizient, nur wurde übersehen, dass es eine völlige Fehlentscheidung war. Im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz heißt es nämlich: „Wer in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort bettelt (…) begeht eine Verwaltungsübertretung.“ (§1a. Abs.1).
Es ist also nur „aggressives“ Betteln verboten. Das Recht auf Betteln ist durch die europäische Menschenrechtskonvention geschützt (Artikel 8). Dies stellte auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Entscheid vom 30. 6. 2012 klar.
Konkret wurde Bobi ein Verstoß gegen § 1a Abs.3 vorgeworfen: „Wer eine unmündige minderjährige Person beim Betteln im Sinn des Abs. 1, in welcher Form auch immer, mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung.“
Ergo: Das Mitführen „unmündiger, minderjähriger Personen“ ist nur dann verboten, wenn so gebettelt wird wie in Absatz 1 beschrieben – also mittels anfassen, beschimpfen usw.
Das hätte Bobi in einem Einspruch vorbringen können. Wenn er des Deutschen mächtig gewesen wäre und Zugang zu Rechtstexten gehabt hätte. Er wählte aber die für ihn einzig mögliche Variante, sich der Strafe zu entziehen – er tauchte unter.
Natürlich gehört dieses Bettelverbot zur Gänze weg, und natürlich gehören alle Verantwortlichen, von Stadtrat Wimmer bis Bürgermeister Dobusch, durch Sonne und Mond gewatscht. Aber bis es soweit ist, sollten die bestehenden Einspruchsmöglichkeiten genutzt werden. Dem Vernehmen nach schreiben die Leute von Radio FRO (Kirchengasse 4) für Betroffene gerne Einsprüche.